Nach Demütigung Horst Seehofers wohl doch keine Verfassungsklage gegen Merkels Asylpolitik
München - Unzählige Male drohte der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer wegen Angela Merkels Asylpolitik mit einer Verfassungsklage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht. Am 26. Januar forderte er die CDU-Kanzlerin brieflich erneut auf, „Maßnahmen zur Reduzierung des Flüchtlingszustroms“ zu ergreifen. Würde nicht „unverzüglich“ etwas geschehen, erwäge Bayern eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung.